„Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen zu treffen,
als ständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen.“
(Charles de Gaulle)
Im deutschen Gesundheitssystem sind aktuell nur drei Verfahren für die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Psychotherapie zugelassen:
Auf die Frage, welche Therapie für Sie die richtige ist, gibt es verschiedene Antworten. Auf jeden Fall ist man schon einmal auf der sicheren Seite, wenn man einen approbierten Psychotherapeuten aufsucht. Solche Therapeuten wenden nur wissenschaftlich anerkannte und überprüfte Psychotherapieverfahren an.
Ein Psychologe ist eine Person, die Psychologie studiert hat. Psychologen sind in sehr vielen Anwendungsfeldern tätig (Gesundheitswesen, Bildungswesen, Wirtschaft, Forschung und Entwicklung, Verwaltung etc.).
Ein Psychiater ist eine Person, die Medizin studiert hat und eine psychiatrische Facharztausbildung hat. Psychiater sind berechtigt (anders als Psychologen) Medikamente zu verschreiben.
Ein Psychotherapeut ist eine Person, die entweder Psychologie oder Medizin studiert hat, für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen auch Pädagogik oder Sozialpädagogik, und sich anschließend durch eine vorgeschriebene Ausbildung zum Psychotherapeuten qualifiziert hat. Es gibt demnach Psychologische Psychotherapeuten, Ärztliche Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Psychotherapie darf auch von Heilpraktikern ausgeübt werden. Diese dürfen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ jedoch nicht führen.
Wenn Sie schon länger verzweifelt auf der Suche nach einem Therapieplatz sind und gesetzlich krankenversichert sind, werden Sie früher oder später auf die Möglichkeit der Kostenerstattung stoßen. Kurz: Gesetzlich Versicherten steht nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 13 Abs. 3 die Erstattung der Kosten für eine unaufschiebbare ambulante Psychotherapie zu, wenn keine ambulante Psychotherapie in zumutbarer Zeit angeboten werden kann. Aber Krankenkassen verweigern immer häufiger Psychotherapien im Wege der Kostenerstattung, weil die Kosten dafür in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Obwohl die Unterversorgung überall bekannt ist, werden keine neuen Kassensitze geschaffen. Psychotherapeuten gäbe es genug, aber die Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen glauben mit diesem Vorgehen Geld zu sparen. Dabei denken sie nur kurzfristig, die Behandlungskosten bei chronifizierten psychischen Beschwerden sind um einiges höher als eine ambulante Psychotherapie.
Ich habe mehrere Jahre Patienten im Rahmen der Kostenerstattung behandelt, aber die Zugangsmöglichkeiten werden seitens der Krankenkassen immer weiter erschwert. Ständig werden neue Hürden eingebaut, sodass der Eindruck einer Hinhaltetaktik entsteht. Dies bringt zuallererst für die Patienten aber auch für mich als Therapeutin einige negative Konsequenzen mit sich: Personen, die eine psychische Behandlung und Unterstützung brauchen, die sich mit dem Thema nicht auskennen und kraftlos sind, haben andere Sorgen, als sich um die korrekte Einhaltung der Formalitäten einer Kostenerstattung zu kümmern. Zudem benötigen diese Personen i.d.R. dringend Hilfe und können nicht mehrere Monate warten, bis die Krankenkasse endlich die Kostenübernahme bewilligt. Aber auch für mich als Therapeutin ist dieses Vorgehen extrem zeitaufwändig und frustrierend, da ich den Patienten nicht so helfen kann, wie ich es gerne täte. Hinzu kommt, dass wir privatärztlich tätigen Psychotherapeuten häufig seitens der Krankenkassen als Therapeuten 2. Klasse behandelt werden, obwohl wir über die exakt gleiche Qualifikation verfügen wie kassenzugelassene Therapeuten.
Aus diesen genannten Gründen habe ich mich dazu entschieden, keine Behandlungen mehr über Kostenerstattung anzubieten, obwohl ich ein zweigeteiltes Gesundheitssystem absolut ablehne. Ich kann nur hoffen, dass bald ein Umdenken stattfindet und endlich die Reform der Bedarfsplanung (zur Schaffung neuer Kassensitze) umgesetzt wird.
Obwohl eine Kostenerstattung in meiner Praxis aus oben genannten Gründen leider nicht mehr möglich ist, gebe ich Ihnen dennoch gerne Infos zum Ablauf. Die Kostenerstattung greift bei einem „Systemversagen“. Ein solches liegt vor, wenn Sie keinen kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, der Sie in einer zumutbaren Wartezeit (meistens 3 Monate) aufnehmen kann. Die Behandlung in einer Privatpraxis ist für Sie als gesetzlich Versicherter erst Plan C:
Eine Verhaltenstherapie kann zwischen 25 (Kurzzeittherapie) und 45 Stunden (Langzeittherapie) dauern. In begründeten Einzelfällen kann man eine Verlängerung auf maximal 80 Stunden beantragen. Die von Ihrer Krankenkasse bewilligten Stunden müssen aber nicht vollständig aufgebraucht werden. Wenn wir zu dem Entschluss kommen, dass Sie ausreichend stabil sind, kann die Therapie auch vorzeitig beendet werden. Welche Stundenanzahl bei Ihnen sinnvoll ist, besprechen wir vor der Beantragung gemeinsam.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern muss im individuellen Fall geklärt werden. Bei manchen Störungen (v.a. Schizophrenie, schwere Depression) sind Medikamente zwingend erforderlich und können eine wichtige Unterstützung sein, auch um langfristig vor einem Rückfall zu schützen. Wir können gemeinsam überlegen, ob eine medikamentöse Unterstützung in Ihrem Fall angezeigt ist. Die Medikamente können dann aber nur von einem Facharzt für Psychiatrie oder Ihrem Hausarzt verschrieben werden.
Nein. Diese Annahme herrscht noch bei vielen Menschen vor und stammt aus der Psychoanalyse. Hierbei liegt der Patient tatsächlich auf einer Couch und sagt möglichst unzensiert alles, was ihn gerade bewegt bzw. ihm durch den Sinn geht. In einer Verhaltenstherapie läuft das etwas anders ab, da sitzen sich Patient und Therapeut gegenüber und arbeiten gemeinsam an den Lösungen des Patienten. Das kann verbal passieren, manchmal kann auch eine Imaginationsübung (bspw. Fantasiereise) sinnvoll sein oder wir üben gemeinsam „im offenen Feld“ (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Stadt, auf Brücken). Welche Technik bei Ihnen zur Anwendung kommt, sprechen wir vorher immer genau ab.